Förderungen
Holzbau
Österreich
Bayern
Bayern zahlt Klimaprämie für Holzhäuser
500 Euro Zuschuss je Tonne gespeichertem CO2
Bayerisches Holzbauförderprogramm – BayFHolz
Update | Stand: Dezember 2025
Grundlage des Bayerischen Holzbauförderprogramms ist der aktive Klimaschutz. Ziel und Zweck der Förderung ist die Reduktion von energiebedingten CO2-Emissionen sowie die langfristige Bindung von Kohlenstoff. So sollen durch die Förderung durch eine vermehrte Verwendung von Baustoffen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen endliche Ressourcen geschont werden.
Gefördert werden Holzbauelemente und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen mit
500 € pro Tonne gebundenem CO₂,
maximal 200.000 € je Projekt.
Weitere Informationen:
Förderfähige Projekte
Gefördert werden unter anderem:
Neubauten in Holzbauweise
Erweiterungen und Aufstockungen
mehrgeschossige Wohngebäude
kommunale Gebäude (z. B. Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude)
Details zur Förderung:
www.regierung.oberbayern.bayern.de
Voraussetzungen
Für eine Förderung müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein:
Erreichen definierter Mindestgrößen (z. B. ab ca. 300 m² bzw. ab drei Wohneinheiten, abhängig von der Bauform)
Nachweis des Holzanteils und der gebundenen CO₂-Menge
Einsatz förderfähiger Holzbauelemente und Dämmstoffe
Förderbedingungen im Detail:
www.foerderdatenbank.de
Antragstellung
Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden
Zuständig ist die jeweils zuständige Bezirksregierung
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt eine Förderung aus
Weitere Informationen zur Antragstellung:
www.foerderdatenbank.de
Status
Die BayFHolz-Förderung ist aktuell aktiv (Stand: Dezember 2025). Eine Fortschreibung bzw. Verlängerung der Richtlinie ist vorgesehen. Förderungen können beantragt werden, sofern die technischen und formalen Voraussetzungen eingehalten werden.
Österreich:
Förderung für Holzbau:
1,00 Euro je kg
verbautem Holz
Aktion 2024: 01.07.2024 bis zum 29.11.2024 | 12:00 Uhr einreichen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von mehrgeschoßigen Wohnbauten sowie für öffentliche Zwecke oder für öffentliche Infrastruktur genutzte Gebäude in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“).

Gebäude für öffentliche Zwecke
mit mindestens 100 m² Netto-Grundfläche

Gebäude für öffentliche Infrastruktur
mit mindestens 100 m² Netto-Grundfläche

Neubau mehrgeschossige Wohnbauten
mit mindestens 400 m² Netto-Grundfläche, mindestens 2 oberirdischen Geschoßen und mehr als 4 Wohneinheiten

Zu- und Ausbau von Wohnbauten
mit mindestens 200 m² zusätzlicher Netto-Grundfläche und mindestens drei zusätzlichen Wohneinheiten
Vollholz, Schnittholz
Dachkonstruktionen aus Holz mit Neigung unter 20°
notwendige Dach- und Innenwandbekleidungen aus Holz
Trockenbauarbeiten als Teil von Außenwänden und Dächern

Holzwerkstoffe
mit einem Holzanteil von zumindest 80%

Dämmstoffe
Dämmstoffe aus Holzwerkstoffen
Dämmstoffe aus Zellulose
Bei Zu- und Ausbauten beziehen sich die Mindestkriterien auf die durch diese Zu- und Ausbauten neu geschaffenen Gebäudeteile (siehe Technische Voraussetzungen). Unterirdische Geschoße beziehungsweise Kellergeschoße zählen nicht zur Netto-Grundfläche.
Wer ist antragsberechtigt?
Mehr Informationen
Nähere Details können auf der Homepage der KPC eingesehen werden. Telefonische Auskunft erhalten Sie direkt über das Serviceteam „Gebäude in Holzbauweise“ der KPC:
T: 01/31 6 31-712
F: 01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
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Quelle: Wohnbau in Holz, Argumente und gebaute Beispiele, proHolz Austria, September 2018
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Plattenstärken: 60 – 320 mm
Plattenbreiten: 2,25m, 2,45m, 2,75m, 2,95 m, Sonderbreiten auf Anfrage
Plattenlänge: 8,0m – 16,0m
Qualitäten: Industriequalität, Nichtsichtqualität, Sichtqualität
