Aktuelle
Informationen
zur Pitzl
PowerClamp
Liebe Kundinnen und Kunden,
derzeit gibt es eine rechtliche und technische Diskussion über die Zulässigkeit der PowerClamp-Hebeklemme. Hintergrund ist ein laufendes gerichtliches Verfahren, in dem geklärt werden soll, ob die PowerClamp als kraftschlüssiges (nicht zulässig) oder formschlüssiges (zulässig) Lastaufnahmemittel einzustufen ist.
Hintergrund zur aktuellen Diskussion:
Die Klärung der Einordnung als form- oder kraftschlüssig erfolgt durch ein Gericht.
Mehrere Fachstellen – darunter die BG BAU, BGHM, und namhafte Institute – gehen davon aus, dass die PowerClamp formschlüssig arbeitet, also weiter verwendet werden darf.
Derzeit besteht kein Anwendungsverbot, solange die Bedingungen eingehalten werden.
Die PowerClamp darf weiterhin eingesetzt werden – unter folgenden Voraussetzungen:
Ein sicherer und regelkonformer Einsatz ist möglich und zulässig, sofern die Bedingungen der aktuellen Bedienungsanleitung eingehalten werden:
Nur Originalteile verwenden – keine Modifikationen oder Nachbauten.
Paarweiser Einsatz – immer zwei Klemmen gleichzeitig, symmetrisch angebracht.
Nur vertikale Belastung – kein Schrägzug oder seitlicher Zug.
Geeignete Holzoberfläche – rau, trocken, unbeschädigt.
Sicht- und Funktionstest vor jedem Einsatz.
Mindestplattendicke beachten – siehe Bedienungsanleitung.
Kein Daueranschlag – ausschließlich zur temporären Lastaufnahme.
Eingewiesenes Fachpersonal – Schulung und Einweisung sind Voraussetzung.
Hintergrund zur aktuellen Diskussion:
Es läuft derzeit ein Verfahren zur Einordnung der PowerClamp als form- oder kraftschlüssiges Lastaufnahmemittel. Dies hat keine Auswirkungen auf den derzeit erlaubten Einsatz, sofern die Bedienungsanleitung beachtet wird.
Weitere Informationen und Downloads:
Bedienungsanleitung PowerClamp (PDF):
Stellungnahme zu Lastaufnahmemitteln von BG BAU, BGHM und DGUV:
Anhang zugehörig zur Stellungnahme: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln:
Anhang zugehörig Stellungnahme: DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb:
Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Montage-Teams und Partnerunternehmen weiter, um einen sicheren Einsatz auf der Baustelle zu gewährleisten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ihr Team von Leidorf